Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Mathias Scharf / Gentlemen Performance


1. Allgemeines


 Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Vertragsbestandteil. Sie haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Kunden. Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

2. Angebote


 2.1. Alle Angebote erfolgen unverbindlich. Die Gültigkeit schriftlicher Kostenvoranschläge erlischt sechs Wochen ab Ausstellungsdatum.


 2.2. Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich von Gentlemen Performance bestätigt werden.

 
 2.3 Werden keine Leistungsdaten ausdrücklich verlangt, gelten die allgemeinen Angaben aus Prospekten, Werbung und Gentlemen Performance – Datenbanken. Die angegebenen Werte können geringfügig, bedingt durch Kraftfahrzeugherstellertoleranzen, über – oder unterschritten werden.

 


 3. Auftragsdurchführung


Vereinbarte Ausführungstermine gelten als Circa – Termine mit einer Toleranz von zwei Tagen. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als zwei Tage überschritten, so kann der Käufer schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen setzen und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. 

 


 4. Preise


 4.1 Grundlage der Leistungen und Lieferungen von Gentlemen Performance sind die jeweils vor Auftragserteilung zuletzt ausgegebenen Prospekte bzw. Preislisten. Die dort angegebenen Preise schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer ein.


 4.2 Rechnungen sind sofort in bar, mit Verrechnungscheck oder mittels EC-Karte ohne Abzug zu begleichen. Andere Zahlungsmodalitäten sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Gentlemen Performance ist berechtigt, die Auftragsausführung von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.


 4.3 Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so hat er Gentlemen Performance den entstandenen Verzugsschaden, mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinses, zu ersetzen. Gemäß § 647 BGB seht Gentlemen Performance bis zur vollständigen Bezahlung ein
 Werksunternehmerpfandrecht zu.

 


 5. Eigentumsvorbehalt


 5.1 Im Falle von Fahrzeug – oder sonstigen Warenlieferungen durch Gentlemen Performance bleibt der Kaufgegenstand bis zum Ausgleich der auf Grund des Kaufvertrages begründeten Forderung im Eigentum von Gentlemen Performance. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für
 alle Forderungen die Gentlemen Performance gegen den Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen einschließlich Treibstofflieferungen nachträglich erwirbt. Während der Dauer des
 Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefs Gentlemen Performance zu.


 5.2 Auf Verlangen des Kunden ist Gentlemen Performance zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.

 


 6. Urheberrechtsschutz


 6.1 Der Verkauf von Gentlemen Performance – Software oder das Kopieren von Gentlemen Performance – Software ist nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung gegen diese Bedingung berechtigt Gentlemen Performance zum Schadensersatz. Gentlemen Performance behält sich für diesen Fall auch die Erstattung einer Strafanzeige vor.

 


 7. Gewährleistung


 7.1 Im Fall von Mängeln der Werkleistung oder des Liefergegenstandes ist Gentlemen Performance berechtigt, nach eigener Wahl den fehlerhaften Gegenstand nachzubessern (Nacherfüllung) oder auszutauschen (Ersatzlieferung). 

 

7.2 Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung oder der Ersatzlieferung ist der Kunde berechtigt, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. 

 

7.3 Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass der fehlerhafte Gegenstand durch Gentlemen Performance beim Kunden besichtigt und überprüft werden kann, oder – wenn möglich – vom Kunden
zur Nachbesserung eingesandt wird. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Gentlemen Performance über.


 7.4 Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Liefergegenstand von dritter Seite bearbeitet, verändert oder bestehende Mängel ohne Zustimmung von Gentlemen Performance beseitigt werden sowie wenn Liefergegenstände in Fahrzeuge oder Fahrzeugteile eingebaut werden, die im Rennsport oder anderen Hochleistungswettbewerben eingesetzt werden. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Einbau desLiefergegenstandes außerhalb einer von Gentlemen Performance autorisierten Fachwerkstatt vorgenommen wird, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Mangel hierauf nicht zurückzuführen ist.


 7.5 Werden gelieferte Teile in ein Fahrzeug verbaut und wird dadurch eine erneute Betriebserlaubnis oder TÜV – Abnahme erforderlich, so leistet Gentlemen Performance für die Erteilung keine Gewähr.
 
 

 

8. Haftungsbeschränkung

 

8.1 Gentlemen Performance haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 

 

8.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet Gentlemen Performance – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

 

8.3 Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen. 

 

8.4 Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.


 8.5 Gentlemen Performance haftete für weitere Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeugs nur insoweit, als diese durch von Gentlemen Performance eingebaute, fehlerhafte, nicht vertragsgemäß funktionierende Teile unmittelbar kausal verursacht werden.Die Haftung für Schäden an anderen Fahrzeugteilen und Folgeschäden (z.B. Einbauschäden, Motorschäden usw.) wird, soweit gesetzlichzulässig, ausgeschlossen. Einbauschäden aus der Leistungssteigerung durch Gentlemen Performance sind sofort und schriftlich anzuzeigen.

 

 

9. Hinweise

 

9.1 Die angebotenen Leistungen, Produkte, Tuningmaßnahmen, sowie die im Rahmen des Tunings vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug dem Motor, sowie dem Steuergerät oder den Steuerdaten führen zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges. 

 

9.2 Der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile sind aufgrund der Tuningmaßnahmen einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt, was zu einem höheren Verschleiß und zu einer Verkürzung der Lebensdauer des Motors führen kann. 


 9.3 Der Einbau von Tuningprodukten oder die Veränderung der Motorsoftware kann zum Verlust der Garantie – bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw. des Fahrzeugverkäufers führen. Für diese Fälle bietet Gentlemen Performance eine Garantieversicherung von der Fa. Tune Garant oder NSA für Folgeschäden, aus der Leistungssteigerung, an. Die speziellen Versicherungsbedingungen der genannten Versicherungsgeber sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
 Gentlemen Performance.


 9.4 Eine Leistungssteigerung an einem Kraftfahrzeug erfordert eine Neutypisierung in der Kfz-Haftpflicht und –Kaskoversicherung. Es obliegt dem Kunden, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen und die Versicherungsgesellschaft über die Leistungsänderung zu informieren. Auch insoweit trägt Gentlemen Performance keine Haftung.


 9.5 Im Falle einer Weiterveräußerung des leistungsgesteigerten Fahrzeugs obliegt es dem Kunden, den Käufer darauf hinzuweisen.


 
 

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand – salvatorische Klausel


 10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Gentlemen Performance mit der Gerichtszuständigkeit Weilheim.


 10.2 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so wird die Geltung der übrigen Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel und dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
 Stand: 2022-11-01